Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stadtführungen und Berlin-Programme
Für alle Kunden ohne gesondertem Gruppenvertrag
1. Buchung
Die Anmeldung von Veranstaltungen kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Der Vertrag wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch StattReisen Berlin wirksam.
2. Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt kann jederzeit erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei StattReisen Berlin. Tritt die anmeldende Person vom Vertrag zurück oder nimmt er/sie einen vereinbarten Termin nicht wahr, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann StattReisen Berlin eine angemessene Entschädigung verlangen. StattReisen Berlin kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen.
Dieser beträgt
- vom 7. bis 1. Tag vor dem vereinbarten Termin: 50% des Gesamtpreises
- danach: 100% des Gesamtpreises
3. Rücktritt und Kündigung durch StattReisen Berlin
StattReisen Berlin kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen:
- wenn der vereinbarte Preis ungeachtet einer Mahnung nicht vertragsgemäß bezahlt wird;
- wenn einzelne Teilnehmer/innen oder die ganze Gruppe ungeachtet einer Abmahnung, soweit es einer solchen bedarf, sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Tritt StattReisen Berlin vom Vertrag zurück oder kündigt aus einem der obengenannten Gründe, so behält StattReisen Berlin den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
4. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der bestätigten Anmeldung und ggf. dem für die Gruppe gefertigten Programm. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch StattReisen Berlin.
Abweichungen vom verträglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von StattReisen Berlin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programms nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. StattReisen Berlin setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Leistungsänderungen in Kenntnis.
Bei Umbuchung der vereinbarten Leistungen oder des vereinbarten Termins kann StattReisen Berlin eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtpreises verlangen.
Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Uhrzeit bzw. Verspätung von mehr als 15 Minuten besteht kein Leistungsanspruch.
Bei Stadterkundungen zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmittel führen wir maximal 25 Personen in einer Gruppe. Für andere Stadtführungsangebote werden individuelle Teilnehmerbegrenzungen festgelegt. Bei Überschreitung der maximalen bzw. vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl sind die eingesetzten Stadtführer/innen berechtigt, auf die schriftlich vereinbarte Teilnehmerzahl zu bestehen. Nur in Ausnahmefällen wird ein Überschreiten der Teilnehmerzahl akzeptiert. In diesem Fall berechnet StattReisen Berlin eine zusätzliche Gebühr in Höhe von mindestens € 50,-.
StattReisen Berlin GmbH
Liebenwalder Straße 35a
13347 Berlin
Tel.: (030) 455 30 28
Fax: (030) 45 80 00 03
E-Mail
www.StattReisenBerlin.de
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 103257 B