Reisebedingungen
Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Reisebedingungen werden soweit wirksam im Falle Ihrer Buchung Inhalt des zwischen Ihnen und StattReisen Berlin – nachfolgend „STR“ abgekürzt – zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Anmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch die Buchungsperson auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung die Buchungsperson wie für ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6.2 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
2.3 Soweit STR zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist STR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.
3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die Reise gültigen Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere der "Wichtigen organisatorischen Hinweise" im Reisekatalog.
3.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) sind von uns nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über unsere Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reise- oder Gruppenvertrages abändern.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise durch Sie stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
- bis 31 Tage vor Reisebeginn werden, soweit im Einzelfall, insbesondere bei Reisen mit besonderen Flug- oder Fährtarifen, nichts abweichendes vereinbart ist, 10 % Rücktrittskosten erhoben.
- vom 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
- vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
- vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 %
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 90 %
- am Anreisetag und bei Nichtantritt der Reise 95 %
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4.3. Es ist Ihnen gestattet, uns nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4.4. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung als die vorstehend aufgeführten Pauschalen entsprechend uns entstandener, Ihnen gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen an Sie dadurch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.
6. Rücktritt und Kündigung durch STR
6.1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis: Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
6.2. Bis 3 Wochen vor Reiseantritt können wir bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
- Die Mindestteilnehmerzahl ist bei der konkreten Reiseausschreibung oder in einem allgemeinen Hinweis im Prospekt anzugeben.
- Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen.
- Wir sind verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
- Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
7. Obliegenheiten und Kündigung des Reiseteilnehmers
7.1. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei unseren Reisen dahingehend konkretisiert, dass Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unserer örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn Sie die Mängelrüge unverschuldet unterlassen haben. Unsere Reiseleiter sind nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche in unserem Namen anzuerkennen.
7.2. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
7.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder unseren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
7.4. Sie müssen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum geltend machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
8. Beschränkung der Haftung von STR
8.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden des Reisenden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
- ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
- wir für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
8.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis-tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch
- für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
- wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich geworden ist.
9. Verjährung
9.1. Ihre Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechts-grund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.
9.2. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
10.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
10.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.
11. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
11.1. Wir informieren Sie entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden wir Sie informieren.
11.3. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
11.4. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen unserer Informationspflicht begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht unsererseits ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt uns ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
11.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen und unsere Unterrichtungen über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben Ihre Ansprüche nach der in Abs. (1) bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte unberührt.
11.6. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte "Black List". (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedsstaaten untersagt ist), ist über unserere Internet-Seite abrufbar und in unseren Geschäftsräumen einzusehen.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.2. Soweit Ihren Klagen gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3. Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen.
12.4. Für unsere Klagen gegen Sie ist ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
- wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder
- wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für Sie günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
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Noll, Stuttgart, 2004-2007
Reiseveranstalter: StattReisen Berlin GmbH, Malplaquetstr. 5, 13147
Berlin - Geschäftsführung: Susanne Hoppe, Jörg Zintgraf
Handelsregister HRB 103257 B