Freie Reiseplätze
Berlin: Ein literarisches Wochenende
28.04.2012 - 05.05.2012
Izmir und die Ägäis
16.08.2012 - 25.08.2012
Toronto - Montreal
Bildungsurlaub 
Einige unserer Studienreisen sind in der Regel in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen als Bildungsurlaub anerkannt.
Es gilt unser erweitertes Programm. Details teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Bildungsangelegenheiten sind Ländersache, deshalb gibt es auch zum Bildungsurlaub keine bundeseinheitliche Regelung. Wir bitten Sie deshalb, sich in jedem Fall vor Beantragung Ihres Bildungsurlaubes genau bei Ihrem Arbeitgeber und/oder bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland über die derzeit geltenden Regelungen zu informieren.
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub (oder Arbeitnehmerweiterbildung, manchmal auch Bildungsfreistellung genannt) ist eine zweckgebundene, bezahlte Freistellung von der Arbeit mit dem Ziel, Arbeitnehmern außerhalb des Berufsalltags die Gelegenheit zur Weiterbildung zu geben. Die Fähigkeit zum "lebenslangen Lernen" wird in einem sich rasch wandelnden beruflichen und sozialen Umfeld immer wichtiger. Neben berufsspezifischen Qualifikationen werden deshalb auch Kurse, die das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern, gefördert. Unsere Studienreisen sind in diesem Rahmen in bestimmten Bundesländern als Veranstaltungen der politischen Bildung anerkannt.
Welche Bundesländer gewähren Bildungsurlaub für welche Reisen?
Zurzeit sind folgende Reisen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein als Bildungsurlaub anerkannt:
- Baltikum-Rundreise: Litauen – Lettland – Estland

- Belgrad Sarajevo: Balkan im Aufbruch

- Istanbul - Überblick für Einsteiger: Metropole auf zwei Kontinenten
- Krakau – Lemberg – Czernowitz: Durch Galizien und die Bukowina

- Odessa - Krim: Kontrastreiche Entdeckungen am Schwarzen Meer
Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern finden Sie unten. Gerne informieren wir Sie auch zu den Regelungen in Ihrem Bundesland haben.
Wer erhält wie lange Bildungsurlaub?
In der Regel sind alle in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst Beschäftigte anspruchsberechtigt, die mindestens sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für Beamte gelten Sonderregelungen, die sich ebenfalls je nach Status (Bundes- oder Landesbeamter) und nach Bundesland unterscheiden. Da der sogenannte Sonderurlaub für Beamte" in jedem Fall extra beantragt werden muss, bitten wir Sie, sich in diesem Fall frühzeitig bei uns zu melden. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen normalerweise 5 Kalendertage für die Weiterbildung zur Verfügung. Sie können bei rechtzeitiger Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber die Tage auch in das nächste Jahr verschieben (zehn Tage innerhalb von zwei Jahren). Bitte beachten Sie: Als Bildungsurlaubstage anerkannt werden nur Programmtage, d. h. bei unseren Reisen zählen An- und Abreisetage i. d. R. nicht mit. Dafür müssen Sie gegebenenfalls gesonderte Urlaubstage miteinrechnen.
Welche Formalia sind einzuhalten?
Bis wann Sie den Bildungsurlaub beantragen und was Sie genau vorlegen müssen, erfragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber. Sie müssen mit Antragsfristen bis zu drei Monaten rechnen.
Von uns erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Anmeldung nach Ihrer verbindlichen Buchung und eine Teilnahmebescheinigung am Ende der Reise.
Tipp für alle Reisenden
Wenn Sie die Reise steuerlich absetzen wollen: Für das Finanzamt ist eine gesonderte Bescheinigung nötig, die wir Ihnen auf Wunsch ebenfalls ausstellen.
Zuständige Stellen der Länder für Bildungsurlaub
Stand: 24.01.2012
- Berlin (Bildungsurlaub)
- Brandenburg (Bildungsfreistellung)
- Bremen (Bildungsurlaub)
- Hamburg (Bildungsurlaub)
- Hessen (Bildungsurlaub)
- Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellung)
- Niedersachsen (Bildungsurlaub)
- Nordrhein-Westfalen (Bildungsfreistellung)
- Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung)
- Saarland (Bildungsfreistellung)
- Sachsen-Anhalt (Bildungsfreistellung)
- Schleswig-Holstein (Bildungsurlaub)
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub.
