Bildungsurlaub

Unsere Studienreisen (mit Ausnahme der taz-Reisen) sind in der Regel in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen als Bildungsurlaub anerkannt. Bei frühzeitiger Anmeldung ist eine Anerkennung auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie Sonderurlaub für Beamte möglich. Es gilt unser erweitertes Programm.

Bildungsangelegenheiten sind Ländersache, deshalb gibt es auch zum Bildungsurlaub keine bundeseinheitliche Regelung. Wir bitten Sie deshalb, sich in jedem Fall vor Beantragung Ihres Bildungsurlaubes genau bei Ihrem Arbeitgeber und/oder bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland über die derzeit geltenden Regelungen zu informieren.

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub (oder Arbeitnehmerweiterbildung, manchmal auch Bildungsfreistellung genannt) ist eine zweckgebundene, bezahlte Freistellung von der Arbeit mit dem Ziel, Arbeitnehmern außerhalb des Berufsalltags die Gelegenheit zur Weiterbildung zu geben. Die Fähigkeit zum "lebenslangen Lernen" wird in einem sich rasch wandelnden beruflichen und sozialen Umfeld immer wichtiger. Neben berufsspezifischen Qualifikationen werden deshalb auch Kurse, die das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern, gefördert. Unsere Studienreisen sind in diesem Rahmen in bestimmten Bundesländern als Veranstaltungen der politischen Bildung anerkannt.

Welche Bundesländer gewähren Bildungsurlaub?

Wie erwähnt werden unsere Studienreisen (nicht jedoch die taz-Reisen) normalerweise anerkannt in Berlin, Brandenburg, Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei frühzeitiger Anfrage ist eine Anerkennung auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland möglich. Kein Recht auf Bildungsurlaub besteht in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen. In den übrigen Bundesländern werden unsere Reisen aus verschiedenen Gründen (z. B. nur Veranstalter aus und Veranstaltungen in dem eigenen Bundesland, generell keine Reisen als Bildungsurlaub usw.) nicht anerkannt. Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern finden Sie unten.

Wer erhält wie lange Bildungsurlaub?

In der Regel sind alle in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst Beschäftigte anspruchsberechtigt, die mindestens sechs Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für Beamte gelten Sonderregelungen, die sich ebenfalls je nach Status (Bundes- oder Landesbeamter) und nach Bundesland unterscheiden. Da der sogenannte "Sonderurlaub für Beamte" in jedem Fall extra beantragt werden muss, bitten wir Sie, sich in diesem Fall frühzeitig bei uns zu melden. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen normalerweise 5 Kalendertage für die Weiterbildung zur Verfügung. Sie können bei rechtzeitiger Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber die Tage auch in das nächste Jahr verschieben (10 Tage innerhalb von 2 Jahren). Bitte beachten Sie: Als Bildungsurlaubstage anerkannt werden nur Programmtage, d. h. bei unseren Reisen zählen An- und Abreisetage i. d. R. nicht mit. Dafür müssen Sie gegebenenfalls gesonderte Urlaubstage miteinrechnen.

Welche Formalia sind einzuhalten?

Bis wann Sie den Bildungsurlaub beantragen und was Sie genau vorlegen müssen, erfragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber. Sie müssen mit Antragsfristen bis zu 3 Monaten rechnen.

Von uns erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Anmeldung nach Ihrer verbindlichen Buchung und eine Teilnahmebescheinigung am Ende der Reise.

Tipp für alle Reisenden

Wenn Sie die Reise steuerlich absetzen wollen: Für das Finanzamt ist eine gesonderte Bescheinigung nötig, die wir Ihnen auf Wunsch ebenfalls ausstellen.

Zuständige Stellen der Länder für Bildungsurlaub

Stand: 05.01.2010

In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub.