Allgemeine Geschäftsbedingungen (Programme in Berlin und im Berliner Umland)
Reisebedingungen (Studienreisen nach Ost und West)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stadtführungen und Berlin-Programme
Für alle Kunden ohne gesondertem Gruppenvertrag
1. Buchung
Die Anmeldung von Veranstaltungen kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Der Vertrag wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch StattReisen Berlin wirksam.
2. Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt kann jederzeit erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei StattReisen Berlin. Tritt die anmeldende Person vom Vertrag zurück oder nimmt er/sie einen vereinbarten Termin nicht wahr, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann StattReisen Berlin eine angemessene Entschädigung verlangen. StattReisen Berlin kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen.
Dieser beträgt
- vom 7. bis 1. Tag vor dem vereinbarten Termin: 50% des Gesamtpreises
- danach: 100% des Gesamtpreises
3. Rücktritt und Kündigung durch StattReisen Berlin
StattReisen Berlin kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen:
- wenn der vereinbarte Preis ungeachtet einer Mahnung nicht vertragsgemäß bezahlt wird;
- wenn einzelne Teilnehmer/innen oder die ganze Gruppe ungeachtet einer Abmahnung, soweit es einer solchen bedarf, sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Tritt StattReisen Berlin vom Vertrag zurück oder kündigt aus einem der obengenannten Gründe, so behält StattReisen Berlin den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
4. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der bestätigten Anmeldung und ggf. dem für die Gruppe gefertigten Programm. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch StattReisen Berlin.
Abweichungen vom verträglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von StattReisen Berlin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programms nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. StattReisen Berlin setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Leistungsänderungen in Kenntnis.
Bei Umbuchung der vereinbarten Leistungen oder des vereinbarten Termins kann StattReisen Berlin eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtpreises verlangen.
Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Uhrzeit bzw. Verspätung von mehr als 15 Minuten besteht kein Leistungsanspruch.
Bei Stadterkundungen zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmittel führen wir maximal 25 Personen in einer Gruppe. Für andere Stadtführungsangebote werden individuelle Teilnehmerbegrenzungen festgelegt. Bei Überschreitung der maximalen bzw. vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl sind die eingesetzten Stadtführer/innen berechtigt, auf die schriftlich vereinbarte Teilnehmerzahl zu bestehen. Nur in Ausnahmefällen wird ein Überschreiten der Teilnehmerzahl akzeptiert. In diesem Fall berechnet StattReisen Berlin eine zusätzliche Gebühr in Höhe von mindestens € 50,-.
StattReisen Berlin GmbH
Liebenwalder Straße 35a
13347 Berlin
Tel.: (030) 455 30 28
Fax: (030) 45 80 00 03
E-Mail
www.StattReisenBerlin.de
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 103257 B
Reisebedingungen
Studienreisen nach Ost und West
Sehr geehrte/r Reiseinteressent/in,
die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des zwischen Ihnen und StattReisen Berlin – nachfolgend „STR“ abgekürzt - zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Anmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch die Buchungsperson auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung die Buchungsperson wie für ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Buchungsbestätigung aushändigen bzw. zuschicken.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6.3 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
2.3. Soweit STR zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ohne dass ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist STR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.
3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die Reise gültigen Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere der „Wichtigen organisatorischen Hinweise“ im Reisekatalog.
3.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) sind von uns nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über unsere Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reise- oder Gruppenvertrages abändern.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise durch Sie stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
- bis 31 Tage vor Reisebeginn werden, soweit im Einzelfall, insbesondere bei Reisen mit besonderen Flug- oder Fährtarifen, nichts Abweichendes vereinbart ist, 10% Rücktrittskosten erhoben
- vom 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80%
- am Anreisetag und bei Nichtantritt der Reise 90%.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4.3. Es ist Ihnen gestattet, uns nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4.4. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Machen wir einen solchen Anspruch geltend, so sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5. Durch die bevorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen an Sie dadurch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind.
6. Rücktritt und Kündigung durch STR
6.1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.2. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis: Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
6.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt können wir bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung deutlich genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist bei der konkreten Reiseausschreibung oder in einem allgemeinen Hinweis im Prospekt anzugeben.
b) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen.
c) Wir sind verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
7. Obliegenheiten und Kündigung des Reiseteilnehmers
7.1. Die Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei unseren Reisen dahingehend konkretisiert, dass Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unserer örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn Sie die Mängelrüge unverschuldet unterlassen haben. Unsere Reiseleiter sind nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche in unserem Namen anzuerkennen.
7.2. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
7.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder unseren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
7.4. Sie müssen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum geltend machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
8. Beschränkung der Haftung von STR
8.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden des Reisenden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) wir für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
8.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich geworden ist.
9. Verjährung
9.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
9.3. Die Verjährung nach Ziffer 9.1 und 9.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
9.4. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1. Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
10.3. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.
11. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
11.1. Wir informieren Sie entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden wir Sie informieren.
11.3. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf unserer Internet-Seite von abrufbar und in unseren Geschäftsräumen einzusehen.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.2. Soweit Ihren Klagen gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3. Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen.
12.4. Für unsere Klagen gegen Sie ist ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
12.5. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für Sie günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004-2012
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Reiseveranstalter:
StattReisen Berlin GmbH
Liebenwalder Straße 35a
13347 Berlin
Tel. : +49-30- 455 30 28
Fax: +49-30-45 80 00 03
E-Mail
www.stattreisenberlin.de
Geschäftsführer: Susanne Hoppe, Jörg Zintgraf
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 103257 B
Stand: Mai 2012
